Guten Abend,
vorstellen möchte ich 3 Briefe zum Thema, Wahrheitssuche im Bereich des Staatswesen. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von den Worten des Autors der Briefe, möchte diese aber trotzdem hier vorstellen, denn die Wahrheit ist ja bekanntlich vielfältig. Ein Aspekt von vielen in so fern..
Zitat:
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Ein Brief an drei deutsche Behörden
Datum: Sat, 12 Dec 2009 17:49:31 +0100
Von: Randulf Johan Hansen
An: Riktor Ranvik
*Hier ist ein Brief, mit strittigen Fragen, den ich, ein Norweger, an
drei deutsche Behörden geschrieben habe.*
Ich habe den Behörden einen Brief geschrieben weil sie, die Behörden,
die Wahrheit und Ehre der Nation verwalten sollten.
Die Behörden sollten sichermachen, daß niemand Lügen über die Geschichte
der Nation erzählt.
Speziell für Deutschland sollten die Behörden wachsam sein, denn viele
Ausländer und einige Deutschen haben viele Lügen erzählt. Hierzu kommt,
daß deutsche Richter willkürliche Rechtsentscheidungen vollzogen haben.
Die Behörden sollten sichermachen, daß Ausländer wissen, wie sie sich
gegenüber der Geschichte des Landes verhalten.
Die Behörden eines Landes dürfen sich nicht in Angelegenheiten anderer
Länder einmischen, aber sie sollten alle Fragen, die ihr Land angehen,
speziell wenn Ausländer Fragen stellen, beantworten.
Bundeskanzleramt
Willy Brandt Straße 1
D-10557 Berlin
Tyskland
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
D-10117 Berlin
Tyskland
Bundesgerichtshof
D-78125 Karlsruhe
Tyskland
Euer Refer.: Mein Refer: brd justis Dato: 18. Juni 2009
Anbetracht. An Was soll ich glauben
Sehr geehrte Damen und Herren,
Als ein Freund Deutschlands möchte ich Sie bitten, mir Aufklärung über
Zusammenhänge zu geben, die in der Öffentlichkeit Norwegens lebhaft
diskutiert werden. In einem Brief der deutschen Botschaft in Oslo hat
mir die Vertretung der BRD empfohlen, mich in diesen Fragen direkt an
Sie zu wenden.
Hier wird vielfach nicht verstanden, ob und warum es in der
Bundesrepublik Deutschland weitgehend konträre Feststellungen von
Gerichten über die Judenpolitik des Dritten Reiches gibt. In einem
Rechtsstaat kann es nur eine einheitliche Rechtsprechung geben.
Geschichtliche Tatsachen lassen sich ja nicht von Verfahren zu Verfahren
anders und noch dazu gegensätzlich darstellen. Im Interesse des Ansehens
Deutschlands in den skandinavischen Ländern möchte ich Sie bitten, diese
Diskrepanzen aufzuklären, damit der Eindruck einer zwar drakonischen,
aber willkürlichen Rechtsprechung gemildert werden kann.
1. Nürnberg, Dokument USSR 93, IMF Band VII Seite 214: In Madjanek
wurden 1,7 Millionen mit Gas getötet. Nach den weitergeltenden
alliierten Vorbehaltsrechten (2+4 Vertrag) sind Urteile der Alliierten
ja auf Dauer "rechtsgültig und rechtswirksam" von der BRD-Justiz zu
vertreten. Es würde also einen vertragswidrigen Akt des Bruches des
positiven Rechts bedeuten, mit möglicherweise gravierenden
internationalen Folgen, wenn BRD-Gerichte sich in ihren
Tatsachenfeststellungen in Gegensatz zu den Gerichten der Alliierten
stellten.
2. Landgericht Berlin 8. Mai 1950, 3/50: In Madjanek befanden sich keine
Gaskammern.
3. Landgericht Düsseldorf 30. Juni 1981, XVII: Juden wurden in Madjanek
mit Gas getötet
Weil diese Rechtsentscheidungen derart große Abweichungen aufweisen,
möchte ich Sie um folgende Aufklärung ersuchen:
Offensichtlich wurden in der Zeit zwischen der Rechtsentscheidung in
Nürnberg und jener des Landsgerichtes Berlin von 8. Mai 1950
forensische, bzw. kriminaltechnische Untersuchungen durchgeführt? Da
nichts darüber bekanntgeworden ist, muß aufgeklärt werden: Welcher Art
waren diese Untersuchungen und welches Ergebnis hatten sie? Welche heute
offiziell vertretbare Version der geschichtlichen Ereignisse leitet sich
davon ab?
Wurden solche Untersuchungen vielleicht in der Zeit zwischen der
zitierten Rechtentscheidung des Landgerichts Berlin vom 8. Mai 1950 und
jener des Landgerichts Düsseldorf 1981 durchgeführt? Welches Ergebnis
hatten diese Untersuchungen?
Sollten allerdings kriminaltechnische Untersuchungen nicht durchgeführt
worden sein, wie ist dann die erhebliche Diskrepanz in den
Tatsachenfeststellungen der drei Gerichte zu erklären?
Sollten diese Tatsachenfeststellungen nicht auf akribischen forensischen
Untersuchungen beruhen, würde ich gerne erfahren, aus welchen Beweisen
denn eigentlich der sichere Schluß gezogen werden konnte, daß in
Majdanek und anderswo Juden überhaupt durch Giftgas ermordet worden
seien? Sollte etwa die Annahme zutreffen, daß nur einigermaßen
widerspruchsvolle Aussagen betroffener Zeugen für derart gravierende
Feststellungen herangezogen worden sein könnten? Bekanntlich sind
derartige Parteienaussagen vor Gerichten getätigt worden, auch in den
Lagern in Deutschland selbst (etwa Dachau, Mauthausen, Buchenwald)
hätten sich Tötungsanlagen befunden und Massenmorde mit Giftgas
durchgeführt worden. In einer späteren Version der Geschichte der
H.-These stellten aber Historiker (etwa der renommierte Martin Broszat)
Konsens darüber her (und die offizielle Version folgte diesem
gravierenden Wandel der Ansichten), daß sich Tötungsanlagen nur in den
Lagern in Polen befunden hätten, und daß Massenmorde nur dort erfolgt
seien. Parteienaussagen sind also unzuverlässig, wenn auch nie der
Versuch einer Klärung unternommen wurde, ob es sich bei der Diskrepanz
zwischen Zeugenaussagen und Wirklichkeit um bewußten Betrug oder um
grobfahrlässigen Irrtum in diesen doch gewaltigen Anschuldigungen
handelte. Im norwegischen Gerichtswesen legt man fast gar nicht Wert auf
Augenzeugenschaft Betroffener, da ihre Bekundungen erfahrungsgemäß
unzuverlässig und widerspruchsvoll sind. Forensischen Feststellungen und
dokumentarischen Beweisen wird der Vorzug gegeben.
Zweitens bitte ich höflich darum, mir mitzuteilen, welche Tatsachen und
Aspekte von Justiz und Administration der BRD für den weiten Begriff
"Holocaust" denn heute als konstituierend erachtet werden. Es ist fast
unmöglich geworden, aus den veröffentlichten Urteilen zu entnehmen,
welche Gestalt der Begriff im Rechtsverständnis der BRD im Augenblick
aufweist:
Die Ansichten zum Problem der Judenverfolgung in den
Konzentrationslagern waren seit 1945 einem dauernden starken Wandel
unterworfen. In Bezug auf die Zahl der Opfer, die überlieferten
Tötungsmethoden, die jeweils angenommenen Orte der Tötungshandlungen und
die Art und die Details der mitgeteilten zentralen Planung ist im Zuge
dieses Wandels der Geschichte von der Holocaust-These eine derartige
Vielfalt von Versionen bekannt, daß ein EU-Bürger nicht mehr wissen
kann, welche Version denn gegenwärtig vertreten werden darf. Da aber
angeblich die Gerichte der BRD in dieser Frage keine Beweise erheben,
sondern ihre drakonischen Strafen lediglich unter Hinweis auf eine für
jedermann verpflichtende "Offenkundigkeit" aussprechen, ist eine
Klarstellung durch eine berufene Instanz der BRD dringlich! Es wäre
anzuraten, daß Regierung oder Parlament der BRD von Zeit zu Zeit ein
Kommuniqué darüber veröffentlichen.
Ein Beispiel: Im Nürnberger Tribunal wurde von den sowjetischen
Anklägern vorgebracht, nach der Befreiung von Auschwitz durch
sowjetische Truppen seien dort Tötungsanlagen in Form von riesigen,
kilometerlangen unterirdischen Plattformen aus Stahl ("Fließband des
Todes") aufgefunden worden, auf denen nach Flutung Tausende von Menschen
durch Strom in Sekunden ermordet worden sind, woraufhin das Wasser
abgelassen und die Leichen durch hochgespannten Strom völlig
rückstandsfrei verascht wurden. Dieser Befund war auch in einem
offiziellen sowjetischen Report enthalten und wurde in der Staatszeitung
"Prawda" veröffentlicht. Von dieser Version war lange nicht mehr die
Rede. Feststellungen des Nürnberger Tribunals sind aber nach den
Vertragswerken, die im Zuge des Beitritts der DDR zur BRD unterzeichnet
wurden, auf Dauer "rechtsgültig und rechtswirksam" für die BRD, mögen
auch neuere Forschungen und andere Bestimmungen entgegenstehen. Darf
etwa diesem Bericht der Justizgehilfen Stalins innerhalb der EU im
Moment widersprochen werden oder nicht? Die BRD darf offenbar nicht
davon abgehen, dürfen es dann EU-Bürger?
Die Mitteilung, welche Definition die BRD dem Begriff "Holocaust" denn
derzeit zuweist, ist auch aus anderen Gründen für mich wichtig. Eine
Unklarheit in dieser Frage würde der gewünschten Rechtssicherheit nicht
entsprechen. Schließlich ist es nach der Einführung des EU-Haftbefehls
auch für einen Bürger Norwegens keineswegs ratsam, im Internet, in
Gesprächen in der Kneipe oder in der Universität, in einem Leserbrief
oder gar auf einer Versammlung geschichtliche Tatsachen anders
darzustellen, als es der (leider undefinierten!) offiziellen Version der
BRD entspricht. Immerhin stehen jahrelange Freiheitsstrafen auf der
Äußerung abweichender historischer Thesen. Diese Androhung ist durchaus
auch für einen norwegischen Staatsbürger von äußerster Brisanz, wie
beispielsweise das Verfahren jenes Belgiers beweist, der aus seinem
Heimatland an die streng urteilenden deutschen Gerichte ausgeliefert
worden ist. Auch andere Beispiele der Anwendung der vereinfachten
Auslieferung nach dem EU-Haftbefehl von Personen, denen Meinungsdelikte
zur Last gelegt wurden, sind bekannt geworden. Unwidersprochen sind
Berichte, nach denen wegen gewaltfreier Äußerung von historischen Thesen
Gerichte der BRD Strafen sogar gegen die Rechtsanwälte von Angeklagten
nach dem Meinungsstrafrecht Urteile von drei Jahren, fünf Jahren, sieben
Jahren und sogar dreizehn Jahren aussprechen.
Bloß: Welches ist denn nun Ihre offizielle Version, die ein Bürger eines
europäischen Staates ohne Sorge vertreten darf? Ich sehe mich für die
politische Bildung einer Anzahl von Jugendlichen verantwortlich und kann
ohne Hintergrundinformation keine politische Bildungsarbeit leisten, die
diese jungen Menschen vor der gefürchteten deutschen Strafjustiz
bewahren kann.
Besonderes Gewicht hat die Frage, welche Opferzahlen denn momentan als
verbindlich gelten:
- Dr. Miklos Nyszli "Im Jenseits der Menschlichkeit": 48.000.000 -
33.000.000
- Gerstein, "Kronzeuge der ersten Stunde" in Nürnberg, in einer der 6
unterschiedlichen Versionen seiner Geständnisse: 25.000.000
- Dr Eitinger 11 Millionen jüdische Opfer von Giftgasmorden. Dagbladet
(Norwegen), 24. Mai 1945.
- Film "Nuit et Brouillard": 9.000.000
- American Jewish Congress i New York Times 14 October 1999: 6.000.000
- Le Monde von 20.4. 1978, (alleine in Auschwitz): 5.000.000
- Eugen Kogon, "Der SS-Staat", 1988, (alleine in Auschwitz): 4.500.000
- Allgemeinen Jüdischen Wochenzeitung von 11.6.1992, alleine in
Auschwitz: 1.500.000
- 26.07.1990 Allgem. Jüdische Wochen-Ztg. (Bonn) 4.000.000
- 19.08.1998 Chief Rabbi von Polen (Süddeutsche Zeitung) 6.000.000
- Prof. Rita Süßmuth, alleine in Auschwitz-Birkenau, 1989: 6.000.000
- 01.10.1946 IMT Document 008 USSR (Nurnberg Military Tribunal), alleine
in Auschwitz: 4.000.000
- 02.02.1995 BUNTE Illustrierte (German Wochenmagazin) 1.400.000
- 31.12.1989 Pressac, Auschwitz, Technique ... (1^st official report on
Auschwitz, commissioned von der Beate-Klarsfeld-Stiftung) 928.000
- 27.09.1993 "Die Welt", alleine in Auschwitz 800.000
- 22.01.1995 Welt am Sonntag alleine in Auschwitz. 750.000
- 31.12.1994 Pressac, Die Krematorien ... (2nd official report on
Auschwitz, commissioned by the Jewish Beate Klarsfeld Foundation) 470.000
- Ein polnisches Gericht verurteilt nach dem Krieg Wachpersonal und
Verwaltung von Auschwitz: Mord an 300.000 Menschen verschiedener
Ethnien, Religionen und Ursachen der Verhaftung
- 17.08.1994 . Red Cross Arolsen (Ref. nbr.: 10824) 66.206
- Das Blatt Osteuropa in einen Artikel von Spiegel Redakteur Fritjof
Meyer gibt an, 356.000 Juden seien in Auschwitz vergast worden, aber
nicht in den bislang beschriebenen Gaskammern, sondern in zwei
?Bauernhäusern? außerhalb des Lagers. Angeblich sei Fritjof Meyer der
einzige deutsche Revisionist, dessen ?Verharmlosung" nicht durch die
Staatsanwaltschaft angeklagt worden ist. Er hätte Rückendeckung durch
hohe CDU-Politiker gehabt.
Ich bin gerne dazu bereit, eine von diesen Zahlen zu glauben (aber doch
nicht alle zugleich!), wenn es denn die Deutschen selbst sind, die sie
vertreten. In Bezug auf folgende Tatsache bin ich als Ingenieur des
Maschinenbaus allerdings skeptisch. Es wird berichtet, in Treblinka
seien 800.000 Menschen mit Auspuffgasen von Dieselmotoren ermordet
worden. Hier habe ich als Ingenieur Probleme. Auspuffgase von
Dieselmotoren enthalten einen hohen Anteil an Sauerstoff. Eine Tötung
durch diese Gase ist also technisch nicht möglich und wurde auch noch
nie berichtet. Bin ich durch meine Skepsis nun gefährdet, nach
Deutschland ausgeliefert und zu hohen Haftstrafen verurteilt zu werden?
Oder gestattet es die offizielle Auffassung der BRD, an unmöglichen
Berichten zu zweifeln?
Herzliche Grüße
Randulf Johan Hansenš
Solstadlia 14
N-1375 Nesbru
Norwegen
Overskrift settes inn her
Die Antwort
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Gruß an alle aufrechten und anständigen Norweger "Den Norske Legion"
Jan2
Geändert von Jan2 (13.12.2009 um 20:27 Uhr)
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